Ute Kolev

Heilpraktikerin für Psychotherapie und Hypnosetherapie

Kostenübernahme

Übernimmt die Krankenversicherung die Behandlungskosten?

Eine Kostenerstattung durch Krankenversicherungen ist oft möglich.

Privatversicherte

Die Kosten einer qualifizierten Hypnosetherapie oder Psychotherapie werden fast immer erstattet, sofern Leistungen durch Heilpraktiker f. Psychotherapie mitversichert sind.

Gesetzlich Versicherte / Private Zusatzversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie über eine private Zusatzkrankenversicherung für relativ wenig Geld einen finanziellen Rahmen für Einzelsitzungen der Hypnosetherapie schaffen, sofern der Versicherungsschutz Leistungen von Heilpraktikern umfasst.

Selbständige

Das Honorar für berufliches Coaching können Sie ebenso wie die Aufwendungen für An- und Abfahrt als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Beihilfeberechtigte

Beamte können oft eine Kostenerstattung der Beihilfe und ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Ob Ihre Krankenkasse oder -Versicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt, darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Diese Frage können Sie nur selbst mit Ihrer Kasse klären.

Erstsitzung: 100 Minuten: Kostenaufwand 160 Euro (Inhalt: Kennenlernen, Auflistung der Problematiken, Ursachen-Analyse, Zielsetzung, körperliche und geistige Stabilisierung mit Hypnotechniken.

Folgesitzungen:  50 Minuten: Kostenaufwand 110 Euro, Doppelstunde: Kostenaufwand 220€

Ablauf: Positives Feedback, Besprechung der letzten Sitzung, Zielfortsetzung der Behandlung und Besprechung von Alltagsblockaden und Problemen.

Dauer des Behandlungszeitraums: Sie richtet sich danach, wie lange und wie intensiv Ihre bestehenden Probleme präsent sind.